Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte Informationen über Bildrechte

In der Öffentlichkeitsarbeit sind Bilder unverzichtbar. Beispielsweise kann eine Produktmeldung noch so gut geschrieben und das Produkt noch so nützlich sein, ohne ein Bild wird der Text in der Regel nicht veröffentlicht. Doch die Beschaffung der Bilder ist mit Arbeit und Geld verbunden. Aus diesem Grund möchte ich hier einige Fragen zum Thema Bildrechte beantworten. Gleichzeitig bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich aus Platzgründen leider nicht das gesamte Thema umfassend behandeln kann. Hier beantworte ich Fragen, mit denen ich immer wieder konfrontiert werde:

 

Ich habe an der Fassade eines Gebäudes mitgewirkt. Darf ich meine Arbeit fotografieren und die Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen?

Bei Gebäuden gilt die sogenannte „Panoramafreiheit“. Das bedeutet, Sie dürfen das Gebäude von einem öffentlichen Standpunkt aus, zum Beispiel vom Gehweg aus, fotografieren und es für Ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Sobald Sie jedoch ein Privatgrundstück betreten, um das Foto zu machen, gilt die Panoramafreiheit nicht mehr. Dies trifft selbstverständlich auch dann zu, wenn Sie besonderes technisches Gerät, wie zum Beispiel eine Drohne, verwenden, um zu fotografieren.

 

Ich habe im Innenbereich eines Gebäudes mitgewirkt. Darf ich meine Arbeit fotografieren und die Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen?

Um Fotos aus dem Innenbereich eines Gebäudes verwenden zu können, müssen Sie den Hausrechtsinhaber um Erlaubnis fragen.

 

Auf meinen Bildern sind mehrere Personen zu sehen. Kann ich die Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen?

Personen auf Bildern sind ein heikles Thema. Damit Sie keine Schwierigkeiten bekommen, würde ich Ihnen empfehlen, alle Personen, die Sie abbilden, um Erlaubnis zu fragen.

 

Unter gewissen Umständen ist es auch zulässig, Personen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren. Dies ist zum einen, wenn die Person „schmückendes Beiwerk“ ist. Im Klartext: Das Foto muss auch „funktionieren“, wenn die Person nicht darauf abgebildet ist. Zum anderen müssen Personen, die öffentliche Versammlungen besuchen, damit rechnen, ohne ihre Einverständniserklärung fotografiert zu werden. Hier jeden einzeln zu fragen wäre ohnehin schlichtweg unmöglich. Eine weitere Ausnahme sind Personen des öffentlichen Interesses (beispielsweise Politiker, Schauspieler etc.). Hier muss sich der Fotograf fragen, ob es sich um einen „öffentlichen Auftritt“ oder um eine Szene aus dem Privatbereich handelt.

 

Wollen Sie Kinder auf Ihren Fotos zeigen, ist ganz besondere Vorsicht geboten. Hier empfehle ich Ihnen, immer eine schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten einzuholen. Auf dieser Einverständniserklärung sollten Sie auch ganz klar definieren, wofür Sie das Bild verwenden wollen. Es genügt nicht, das Kind allein um Erlaubnis zu fragen!

 

Ich habe den Boden eines öffentlichen Platzes gestaltet, auf dem ein Kunstwerk installiert ist. Ich würde dieses Szenario gerne fotografieren und für meine PR nutzen – ist das erlaubt?

Hier müssen Sie sich darüber informieren, ob sich das Kunstwerk dauerhaft auf diesem (oder einem anderen öffentlichen) Platz befindet. Wenn dem so ist, dann können Sie es fotografieren und nutzen. Sollte das Kunstwerk jedoch nur vorübergehend dort installiert sein und später z. B. in einem Privatgebäude aufgestellt werden, sollten Sie besser den Künstler und den zukünftigen Eigentümer um Erlaubnis fragen.

Ich habe einen Fotografen beauftragt, von meinem Referenzobjekt Fotos zu machen. Darf ich die Bilder jetzt ohne Weiteres nutzen?

Nein, ohne Weiteres dürfen Sie diese Bilder nicht nutzen! Der Fotograf bleibt immer der Bildautor und als solcher kann er Ihnen Nutzungsrechte einräumen. Aus diesem Grund müssen Sie vorher abklären, wie weit diese Nutzungsrechte gehen. Beispielsweise kann der Fotograf Ihnen erlauben, die Bilder für Ihre Firmenbroschüre zu nutzen, aber nicht, sie auf Ihrer Homepage oder für die Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Aus diesem Grund ist es wichtig, vorher abzuklären, worauf sich das Nutzungsrecht bezieht.

 

Außerdem müssen Sie den Namen des Fotografen auf jedem (!) Bild angeben, es sei denn er hat schriftlich hierauf verzichtet.

Was kann passieren, wenn ich einmal etwas Falsches fotografiert habe?

    Ein typischer Fehler ist, dass Unternehmen Bilder anders nutzen, als es in den Nutzungsrechten vereinbart wurde. Lesen Sie sich deshalb die Vereinbarung noch einmal genau durch und erbitten Sie bei Bedarf eine Erweiterung der Rechte.

 

    Erhalten Sie eine Abmahnung, weil Sie anscheinend einen Fehler begangen haben, gehen Sie auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Bildrecht auskennt. Er kann Ihnen eine Einschätzung geben, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Und auch wenn Sie einen Fehler gemacht haben, sollten Sie auf keinen Fall blind die geforderten Kosten bezahlen. In der Regel lassen sich die Forderungen durch gutes Argumentieren reduzieren. Auf jeden Fall vermeiden sollten Sie ein Gerichtsverfahren, dies ist langwierig und teuer.

Jemand verwendet ohne meine Erlaubnis meine Bilder, was kann ich tun?

Mein Vorschlag: Fordern Sie ihn formlos auf, dies zu unterlassen. Viele Personen oder kleinere Unternehmen kennen sich im Bildrecht nicht aus und sind sich nicht bewusst, dass sie hier etwas Verbotenes tun.

 

Bleibt die Person bzw. das Unternehmen uneinsichtig, können Sie (am besten mit der Unterstützung Ihres Rechtsbeistandes) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Anmerkung:

Hier handelt es sich nicht (!!!) um eine rechtsgültige Beratung, sondern der Beitrag soll lediglich auf Fallstricke im Bildrecht hinweisen.